Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob AfD-Politiker in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden durfte. Das Justizministerium hält Jens Maier als Richter für nicht mehr tragbar.
, die vom sächsischen Richterdienstgerichts in Leipzig auf Antrag des Justizministeriums ausgesprochen worden war. In Karlsruhe tritt das Dienstgericht des Bundes zusammen und berät über Maiers Revision gegen die entsprechende Entscheidung vom Dezember.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Das Dienstgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres Maiers vorzeitige Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt. Begründet wurde dies damit, dassLaut Abgeordnetengesetz ist dies möglich, wenn auch ohne Anspruch auf die frühere Dienststelle. Maier, vor seiner Abgeordnetentätigkeit am Landgericht Dresden beschäftigt, war daraufhin dem Amtsgericht Dippoldiswalde im Osterzgebirge zugeteilt worden.
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