Finanzminister bei Maischberger: Lindner will Grüne 'nicht durch weitere Forderungen quälen'
Neben der Diskussion um die Abschaltung der Atomkraftwerke wartet schon das nächste Problem auf den Finanzminister. Der Bundesrechnungshof hat die Finanzierung des 200 Millionen Euro schweren Entlastungspaketes kritisiert. Sie könnte gegen die Verfassung verstoßen. Das Paket, mit dem unter anderem die Strom- und die Gaspreisbremse finanziert werden sollen, soll aus einem "Sondervermögen" finanziert werden, quasi aus einem Schattenhaushalt.
Schattenhaushalte sind problematisch, weil durch sie die wahren Ausgaben des Staates unübersichtlich werden können. Problem ist in diesem Fall aber auch, dass dieses Sondervermögen zu einer Finanzierung einer Notlage aufgewendet werden soll, die in der Zukunft liegt. Die Finanzierung soll bis zum Frühjahr 2024 laufen. Der Bundesrechnungshof kritisiert: Niemand könne mit Sicherheit sagen, ob die Energiekrise wirklich so lange dauere.
Lindner erklärt das bei Maischberger so: "Wir setzen jetzt unsere wirtschaftliche Stärke ein: Wir borgen uns aus der Zukunft Geld, um heute diese ruinösen Preisspitzen abzufangen." Natürlich könnten diese Preisspitzen auch aus dem Haushalt abgefangen werden, nur müsste dazu die Schuldenbremse verlängert werden.
Lindner hat gute Chancen, dass sich das Bundesverfassungsgericht am Ende nicht mit seiner Haushaltsführung befasst, denn dazu müsste jemand erstmal das Gericht anrufen. Die Union hält sie zwar für fragwürdig, doch ob sie wirklich vor dem Verfassungsgericht klagen und damit die finanziellen Erleichterungen für Bürger und Unternehmen durch das Sparpaket gefährden will, ist fraglich.
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