Das Kabinett hat das Gesetz zum Selbstbestimmungsrecht auf den Weg gebracht: Was ändert sich dadurch jetzt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen. Ausnahmen kann es nur geben, wenn Eltern mit ihrer Haltung das Kindeswohl gefährden.Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend.
„So überlässt das Gesetz dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine Transperson in die Frauenumkleide darf“, sagt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher. Auch Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht hatte vor Gefahren für Frauen etwa in Frauensaunen gewarnt.
Es soll weiterhin das private Hausrecht gelten, also das Recht des Inhabers, darüber zu bestimmen, wer beispielsweise seine Wohnung oder Geschäftsräume betritt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt jedoch transgeschlechtliche Personen vor Diskriminierung - sie dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts abgelehnt werden.
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