Mit dem neuen Selbstbestimmungsrecht will die Bundesregierung die Diskriminierung von transgeschlechtlichen Personen abbauen. Im ZDF-“Morgenmagazin“ hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das kontrovers diskutierte Gesetz nun verteidigt.
Am Mittwoch soll das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz für die vereinfachte Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen verabschiedet werden. In Zukunft sollen trans Personen somit leichter ihren Geschlechtseintrag korrigieren können - mit einem Gang zum Standesamt. „Wir wollen einer kleinen Gruppe von Menschen helfen, für die das eine große Bedeutung hat“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann nun im ZDF-“Morgenmagazin“.
Mit dem neuen Gesetz erfülle man „einen Verfassungsauftrag“, das bisher gültige Transsexuellengesetz werde vom Bundesverfassungsgericht kritisiert - zu Recht, wie Buschmann findet: „Wenn man sich mit der Frage beschäftigt, was das für die Betroffenen bedeutet, kann man verstehen, dass diese sich unfair behandelt fühlen.
Unproblematisch sei es laut Buschmann, dass die amtliche Änderung des Geschlechts zukünftig bereits ab 14 Jahren - mit Zustimmung der Sorgeberechtigten - möglich sein soll. „Vor einer unreifen, übereilten Entscheidung schützen erst einmal die Eltern“, fuhr der Minister fort. „Ich habe mich selbst dafür eingesetzt, dass die Eltern bei Minderjährigen eine starke Stellung haben bei dieser Entscheidung.
Ebenso wenig Anlass sieht Buschmann für die Annahme, das Selbstbestimmungsgesetz bedrohe die Sicherheit von Frauen. „Es ist so, dass die Betreiber von Frauenhäusern bislang selbst entschieden haben, wer Zugang zu ihren Räumen bekommt. Das werden sie auch in Zukunft tun“, betonte er. „Das Gleiche gilt für Einrichtungen, die dem Schutz der Intimsphäre dienen, zum Beispiel das Frauenfitnessstudio, die Umkleideräume und so weiter.
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