Institut für Menschenrechte sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot als erfüllt an fr
Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD inzwischen als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts, das den gesetzlichen Auftrag zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen hat, heißt es, die Partei gehe „zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele“ aktiv und planvoll vor.
Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“Die AfD wies die Argumente des Menschenrechtsinstituts zurück. Ein Parteisprecher sagte am Mittwoch: „Wir haben keinen Zweifel daran, dass ein Verfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht chancenlos wäre.
Parteien, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind laut Grundgesetz verfassungswidrig.
Das erste von zwei erfolglosen Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD war 2003 wegen der zahlreichen V-Leute, die der Verfassungsschutz auch in der Führungsriege der Partei hatte, eingestellt worden. Ein zweiter Antrag war 2017 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden, weil die Bedeutung der Partei als zu gering angesehen wurde.Für ein Verbotsverfahren gegen die AfD hatte sich im vergangenen Dezember Thüringens Innenminister Georg Maier ausgesprochen.
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