Wiederholung der Bundestagswahl: In 431 Stimmbezirken müssen die Berliner erneut abstimmen

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Die Bundestagwahl soll in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages will eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken empfehlen. Das gaben die parlamentarischen Geschäftsführer der Regierungsfraktionen am Mittwochabend bekannt. Der Beschluss soll am Donnerstag im Ausschuss gefasst werden. Das Plenum des Bundestags wird dann voraussichtlich am 11. November darüber entscheiden.

Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Dort, wo die Wahl wiederholt werde, soll das mit den gleichen Wahlzetteln wie bei der ursprünglichen Wahl geschehen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von SPD, Grünen und FDP. Das bedeutet, dass die Bürger in allen Stimmbezirken erneut eine Erst- und eine Zweitstimme abgeben können. Insgesamt wird die Wahl somit wohl in rund 16 Prozent aller 2256 Stimmbezirke in Berlin wiederholt werden.

Konkret haben sich die Ampelfraktionen nach Tagesspiegel-Informationen auf neue Grenzwerte geeinigt, ab denen sie von einem Wahlfehler ausgehen. Demnach sollen die Wahlen in den Lokalen wiederholt werden, die nach 18.30 Uhr noch geöffnet waren oder die zwischenzeitlich schließen mussten. Ursprünglich hatten die Fraktionen die Grenze bei 18.45 Uhr gezogen – was auf erhebliche rechtliche Zweifel der Bundestagsverwaltung stieß.

„Wir wollen die Bundestagswahl dort wiederholen, wo tatsächlich Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme aufgrund von festgestellten Wahlfehlern nicht abgeben konnten“, erklärten die drei Vertreter der Ampel-Koalition. Anders als der Bundeswahlleiter wollten sie die Wahl in allen Wahlbezirken mit festgestellten Wahlfehlern in den zwölf Berliner Wahlkreisen nachholen und nicht nur in jenen sechs vom Bundeswahlleiter beanstandeten Wahlkreisen.

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