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Weltkriegsgedenken in Berlin: Russische Fahnen bleiben verboten

Das Gericht bestätigte damit im Eilverfahren eine Regelung der Berliner Polizei. "Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung" trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei. Das Gedenken an das Kriegsende 1945 könne nicht von der aktuellen Lage getrennt betrachtet werden, hieß es vom Gericht weiter zur Begründung.

Zum Weltkriegsgedenken waren an vielen Orten in Deutschland Veranstaltungen und Demonstrationen geplant. Allein in Berlin waren für den 8. und 9. Mai nach Polizeiangaben mehr als 30 Kundgebungen an den Sowjetischen Ehrenmalen und am Brandenburger Tor angemeldet. Die Polizei befürchtet Spannungen wegen des Ukraine-Kriegs und ist mit mehr als 1500 Beamten im Einsatz.. Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht.

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