Der Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung wurde im Bundeskabinett beschlossen. Die Familienministerin sieht einen Start 2025 optimistisch – Kritik am Verfahren kommt aber aus der SPD-Fraktion.
dass die Bundesregierung die Kindergrundsicherung vor dem Kabinettsbeschluss keiner vollständigen rechtlichen Prüfung unterzogen hatEr begrüße, dass das Kabinett den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht habe, sagte er laut einer Mitteilung. Bedauerlicherweise sei jedoch die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Der Bundestag könne erwarten, dass das geschehe, bevor das Gesetz ins Parlament gehe. Das sei wichtig, da die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen, die bisher in anderen Gesetzen geregelt waren, bündele. Dem Vernehmen nach konnte die Prüfung wegen der Kurzfristigkeit – über das Gesetz war bis zuletzt intensiv verhandelt worden – noch nicht abgeschlossen werden.Sie soll nun aber wohl während des parlamentarischen Verfahrens erfolgen. Mützenich lehnt das ab. „Ich habe bereits vor Wochen angekündigt, dass ich Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett oder Teile von ihm unter Vorbehalt stellt, nicht im parlamentarischen Bereich akzeptieren werde.
Deswegen wird die SPD-Fraktion bis zum Abschluss dieser Prüfung keine parlamentarischen Beratungen beginnen„Wir erwarten, dass die Voraussetzungen dafür von Seiten der Bundesregierung rasch geschaffen werden.“ Das Justizministerium hat nach eigenen Angaben den Entwurf zur rechtlichen Prüfung erhalten. „Die Rechtsprüfung wurde innerhalb der gesetzten Fristen so umfassend wie möglich durchgeführt.
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