Das Oberverwaltungsgericht (OVG) verbietet Russen- und Sowjet-Flaggen bei Weltkriegs-Gedenken in Berlin und folgt damit einer Beschwerde der Polizei. Das wurde am Montagnachmittag bekannt.
Das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen bei einer Gedenkveranstaltung zum Ende des Zweiten Weltkriegs bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte.
Das Gericht bestätigte damit im Eilverfahren eine Regelung der Berliner Polizei und hob eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Damit war eine Beschwerde der Polizei gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts erfolgreich. Am Dienstag dürfen nun vor dem sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten keine russischen Flaggen oder Symbole gezeigt werden.
Es ist das vorläufige Ende im Verbots-Wirrwarr: Die Berliner Polizei hatte zunächst im Umfeld der drei Gedenkstätten in Tiergarten, Treptow, Pankow sowohl russische als auch ukrainische Fahnen und Symbole verboten.
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