Möglichkeiten nicht ausgeschöpft: Krankenkasse muss Medizin-Cannabis nicht zahlen

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Bei starken chronischen Schmerzen etwa können Ärzte im Einzelfall Cannabis verordnen. Ob die Krankenkasse zahlt, hängt vor allem an dieser Frage: Gibt es noch Behandlungsalternativen?

Die Krankenkasse muss eine Therapie mit medizinischem Cannabis nicht zahlen, wenn es noch andere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Osnabrück hervor, auf das das Portal anwaltauskunft.de hinweist .Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der von mehreren Erkrankungen betroffen ist, darunter von einem Posttraumatischen Belastungssyndrom und die Lungenkrankheit COPD.

Sein Arzt verordnete ihm dann auf einem Privatrezept Cannabisblüten zur Vaporisation. Dabei werden die Wirkstoffe in einem Gerät verdampft, sodass sie eingeatmet werden können. Kosten für diese Therapie: rund 430 Euro im Monat.Der Mann beantragte die Kostenübernahme bei seiner gesetzlichen Krankenkasse. Seine Begründung: Der medizinische Cannabis habe zu spürbaren Verbesserungen seiner Beschwerden geführt, weit über die bisherigen Behandlungen hinaus.

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