Bei starken chronischen Schmerzen können Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall Cannabis verordnen. Ob die Krankenkasse zahlt, hängt vor allem an dieser Frage: Gibt es noch Behandlungsalternativen?
Osnabrück. Die Krankenkasse muss eine Therapie mit medizinischem Cannabis nicht zahlen, wenn es noch andere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Osnabrück hervor, auf das das Portal anwaltauskunft.de hinweist . Monatliche Kosten: rund 430 Euro Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der von mehreren Erkrankungen betroffen ist, darunter von einem Posttraumatischen Belastungssyndrom und COPD.
Krankenkasse verwies auf Alternativen wie KrankengymnastikDer Mann beantragte die Kostenübernahme bei seiner gesetzlichen Krankenkasse. Seine Begründung: Der medizinische Cannabis habe zu spürbaren Verbesserungen seiner Beschwerden geführt, weit über die bisherigen Behandlungen hinaus. Die Krankenkasse ließ ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst erstellen – und lehnte dann ab. Es gebe noch Behandlungsalternativen, diverse Schmerzmittel zum Beispiel.
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