Künftig sind große Unternehmen verpflichtet, entlang ihrer Lieferketten auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten, auch im Ausland. Was das bedeutet und was an dem Gesetz kritisiert wird im Überblick.
Geteiltes Echo – »Bürokraktiemonster«
Betroffene Unternehmen beklagten durch das Gesetz neue bürokratische Lasten. »Das Gesetz ist zu einem Bürokraktiemonster geworden, das weder seine Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen fördert, noch viel mit der Grundidee des Gesetzes zu tun hat«, sagte Holger Görn, Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft laut einer Mitteilung.
»Hier wird die Handlungsfähigkeit des industriellen Mittelstands aufs Spiel gesetzt«, sagte Karl Haeusgen, Präsident des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, laut einer Mitteilung. Er kritisierte, dass Firmen Berichte für alle einsehbar machen müssten – auch für Wettbewerber. Anderen geht das Gesetz nicht weit genug. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln etwa die Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem ist die Rolle der mittelbaren Zulieferer streitbar. Für sie gilt die Sorgfaltspflicht erst, wenn das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene erfährt. Das könnte Schlupflöcher etwa über Tochterunternehmen bieten.
Umweltschützern kommt zudem der Umweltschutz zu kurz. »Die Industrielobby hat das Gesetz extrem ausgehöhlt. Das ist zu einem zahnloser Papiertiger geworden«, sagte Viola Wohlgemuth von Greenpeace.
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