Ab 1. Januar gilt die Mehrwegangebotspflicht: Was bedeuten die neuen Vorgaben, für wen gelten sie, und was ändert sich für die Gastrobranche? Ein Überblick.
Zuallererst: Die Mehrweglösung kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Betreiber sind zunächst einmal nur verpflichtet, ihre eigenen ausgegebenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen. Es gibt aber auch Betreiber, die mit Anbietern von Mehrwegsystemen zusammenarbeiten. Diese einheitlichen Systeme machen es beispielsweise möglich, einen To-Go-Kaffee im Mehrwegbecher am Hamburger Hauptbahnhof zu kaufen und in einem Berliner Café zurückzugeben.
Manche Systeme verlangen ein Pfandentgelt, andere arbeiten mit einem app-basierten Registrierungssystem. Das Angebot ist schon heute sehr groß und wird sich aus Sicht des Umweltministeriums voraussichtlich mit Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht noch vergrößern. Die Schnellrestaurantkette McDonald's hat beispielsweise angekündigt, ihr eigenes Mehrwegsystem mit wiederverwendbaren Verpackungen für je zwei Euro Pfand anzubieten. Burger King hingegen arbeitet mit einem Anbieter von Mehrwegsystemen zusammen, weshalb Kunden ihre Mehrwegbecher auch an all diesen Ausgabestellen zurückgeben werden können. Bis zu 1000 Einwegbecher soll jeder Mehrwegbecher im Laufe seiner Nutzungszeit nach Unternehmensangaben ersetzen können.
Für den VKU ist die Mehrwegpflicht deswegen „ein wichtiger Baustein gegen die zunehmende Vermüllung des öffentlichen Raums und für mehr Abfallvermeidung“. Entscheidend werde aber sein, dass sich Verbraucher bewusst dafür entscheiden. Außerdem hofft der Verband auf Pool-Lösungen in den Kommunen.
Für den Umweltverband BUND geht der Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Er fordert eine ausnahmslose Mehrwegpflicht, da er fürchtet, dass viele Händler weiter Einweg als Standard anbieten werden.
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