Expertenkommission: Landesregelung zu Enteignungen möglich

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Expertenkommission: Landesregelung zu Enteignungen möglich
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Rund 14 Monate nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin sind erste Ergebnisse einer vom Senat eingesetzten Expertenkommission bekanntgeworden. Aus einem Entwurf für einen Zwischenbericht geht hervor, dass das 13-köpfige Gremium in der Frage durchaus eine Gesetzgebungskompetenz des Landes sieht.

Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung.

Da der Bund davon aber bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier, über das zuerst die „Berliner Morgenpost“ berichtete und das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Als „verfassungsrechtlich problematisch“ stufen die Fachleute hingegen ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen selbst ein.

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