Bislang ist es 'nur' ein Gesetzentwurf, doch Arbeitsminister Heil will Aufträge des Bundes künftig nur noch an Firmen vergeben, die sich an Tarifverträge halten, hat RolandAPreuss herausgefunden.
Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflöhne zahlen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor, der dervorliegt. Die Regelung soll für Aufträge des Bundes ab einer Summe von mindestens 10 000 Euro gelten.
Dem Gesetzentwurf zufolge werden die Unternehmen für die Zeit, in der sie einen Auftrag des Bundes erfüllen, zur Einhaltung der Tarifregeln verpflichtet. Das heißt, sie müssen sich nicht auf Dauer oder bei anderen Auftraggebern an Tarifbestimmungen halten. Hintergrund ist, dass die Unternehmen nicht zur Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband gezwungen werden können, allerdings wird damit ein Anreiz hierzu geschaffen.
Kommen für die Tariftreue-Regelung mehrere Tarifverträge infrage, etwa, weil die Regelungen verschiedener Gewerkschaften in dem Unternehmen greifen, so will sich das Arbeitsministerium am"repräsentativeren" Tarifvertrag orientieren. Hierzu sollen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften die Zahl der Beschäftigten mitteilen, für die die jeweiligen Tarifregeln gelten.
Mit dem Tariftreuegesetz will die Bundesregierung erreichen, dass wieder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren. In Westdeutschland galt 1998 für 76 Prozent der Beschäftigten ein Tarifvertrag,
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