Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten dokumentieren. Wie genau, bleibt ihnen allerdings vorbehalten – und den Betriebsräten.
ihrer Beschäftigten erfassen, so lautete die Entscheidung in Kurzform. Sie ließ aber viele Fragen offen - Fragen, die nun, da die Erfurter Richter ihre Gründe für die Entscheidung vorgelegt haben, beantwortet werden können.
Unklar war bisher auch, wie Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit festhalten sollen. Ob dies zum Beispiel elektronisch stattfinden muss oder ob auch eine händisch gepflegte Tabelle ausreicht. Aus Sicht der Arbeitsrichter ist beides möglich, die konkrete Ausgestaltung obliegt den Firmen vor Ort. Wo es einen Betriebsrat gibt, darf dieser dabei mitreden.
Strittig ist, für welche Beschäftigten die Zeiterfassung gelten soll, Arbeitsrechtler interpretieren die Begründung aus Erfurt unterschiedlich. Byers vertritt die Auffassung, sie beziehe sich, Stand jetzt, auf alle Angestellten eines Unternehmens, also auch auf die Leitenden. Die Arbeitsrechtlerin Kathrin Schulze Zumkley hingegen versteht die Begründung der Richter so, dass leitende Angestellte ihre Arbeitszeit nicht erfassen müssen.
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