Wirtschaftsstrafgesetz gegen Leerstand?: Bezirk will rechtlich gegen „Problemimmobilien“ vorgehen

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Gegen Leerstand durch verschleppte Baumaßnahmen scheinen Ämter machtlos. Jetzt will Friedrichshain-Kreuzberg das „Fristensurfen“ als Ordnungswidrigkeit ahnden und so Präzedenzfälle schaffen.

seit zwei Jahren etwa 25 Wohnungen leer. Dagegen will das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nun rechtlich vorgehen – mit dem Wirtschaftsstrafgesetz. Dieses würde allerdings das erste Mal auf solche Fälle angewandt.

In beiden Fällen gebe es wenig oder keinen Fortschritt der notwendigen Baumaßnahmen, die den Mieter:innen eine Rückkehr ermöglichen würden. Das Bezirksamt spricht von einem Verdacht auf sogenanntes „Fristensurfen“. Das bedeutet, dass Absichten zu Baumaßnahmen immer wieder formell erklärt und fristgerecht vorgelegt, die Maßnahmen selbst aber nie durchgeführt werden.

Dafür soll zum ersten Mal Paragraf 6 des Wirtschaftsstrafgesetzes angewendet werden. Demnach könnte die Absicht, Mieter:innen durch bauliche Veränderung zu einer Kündigung oder Mitwirkung an der Aufhebung des Mietverhältnisses zu veranlassen, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eine Rechtssprechung gebe es dazu allerdings nicht.

Für die zwei Verfahren soll die sogenannte AG Problemimmobilien einberufen werden, an der laut Schmidt das Rechtsamt und die Bereiche Bauaufsicht, Milieuschutz und Zweckentfremdung teilnehmen sollen.

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