Wertpapiere oder nicht: BaFin will NFTs abhängig vom Einzelfall klassifizieren

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Wertpapiere oder nicht: BaFin will NFTs abhängig vom Einzelfall klassifizieren
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Am 8. März veröffentlichte die BaFin eine Erklärung zur rechtlichen Einordnung von NFTs. Dabei wird klargestellt, dass es für die Klassifizierung von NFTs keine Generallösung gibt.

"Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften kommen sie für vielfältige Anwendungsformen in Betracht. NFT sollen die besonderen Eigenschaften, die der Markt Kryptotoken zuschreibt, wie eine gute Übertragbarkeit und eine geringe Fälschungsanfälligkeit, mit der Möglichkeit einer individuellen Zuordnung verbinden. Da NFT auch im Finanzsektor eingesetzt werden, beschäftigt sich die BaFin mit dem Potenzial und vor allem auch mit den Risiken dieses Phänomens.

Die wahrscheinlich bekanntesten Klassen der NFTs sind sogenannte"Collectibles" und digitale Kunst. Collectibles sind digitale Sammlerstücke, die manchmal auch Zusatzfunktionen zur Interaktion mit den Token bieten. Für Künstler bietet sich bei NFTs zum Beispiel die Möglichkeit, an zukünftigen Erlösen teilzuhaben, die beim Weiterverkauf der Sammlerstücke eingenommen werden.

Auch bei der Frage, ob es sich bei NFTs um sogenannte Kryptowerte handelt, sei im Einzelfall zu entscheiden. Kryptowerte sind digitale Darstellungen eines Wertes, die von Dritten als Zahlungsmittel akzeptiert werden oder Anlagezwecken dienen."Eine Nutzung als Tausch- oder Zahlungsmittel erscheint bei nicht fragmentierten NFT mit individuellem Inhalt schon wegen der fehlenden inhaltlichen Austauschbarkeit kaum realistisch.

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