Keine Kleidung zum »Chillen«? Eine Sekundarschule in Wermelskirchen schickt aus ihrer Sicht nachlässig angezogene Schüler nach Hause. Die Regelung sei rechtlich nicht haltbar, sagen Experten.
Foto: Lars Klemmer / dpa
Das von der Sekundarschule Wermelskirchen ausgesprochene Jogginghosen-Verbot für Schüler ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. »Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig«, sagte Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Universität Münster, der Deutschen Presse-Agentur.
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz lasse in der Sache wenig Spielraum. »Die Schulkonferenz kann in Fragen der Kleiderordnung eine Empfehlung aussprechen, mehr aber auch nicht.« Entsprechend könne das Tragen einer Jogginghose nicht als Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigt. Damit werde das Recht auf Bildung unterlaufen, sagte Wissmann.
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