Lange wurde über das sogenannte Whistleblower-Gesetz gestritten. Nun tritt ein Kompromiss in Kraft, der Menschen schützen soll, die auf Missstände in der Gesellschaft oder am Arbeitsplatz hinweisen. Ein FAQ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
und Chelsea Manning dürfte fast jeder den Begriff "Whistleblower" kennen. Um Menschen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, besser zu schützen, tritt am Sonntag das "Hinweisgeberschutzgesetz" in Kraft.
Betroffen sind vom sogenannten "Whistleblower-Gesetz" Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie Behörden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gab es davon im Jahr 2021 rund 90.000 in der Bundesrepublik.Hinweisgeber, die auf Fehlverhalten in Behörden und Unternehmen aufmerksam machen, sollen durch das Gesetz vor Entlassung und Schikanen geschützt werden.
Auch für VW, BMW und Mercedes-Benz bringe das Gesetz keine wesentliche Veränderung mit sich, teilten die Autohersteller mit. "Wir schärfen lediglich die Prozesse der Kommunikation mit der Personalabteilung im Hinblick auf potenzielle Hinweisgeberbenachteiligung nach", hieß es bei BMW.Während in vielen Großunternehmen Meldestellen schon gang und gäbe sind, müssen kleine und mittlere Firmen noch etwa 10.
Der nun erreichte Kompromiss sieht vor, dass die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht dazu verpflichtet sind, auch anonyme Meldungen möglich zu machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.Die Richtlinie sei ein Meilenstein für einen besseren Schutz von Whistleblowern, sagte der Jurist David Werdermann. Der Verfahrenskoordinator der Gesellschaft für Freiheitsrechte bemängelte aber auch Lücken.
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