Für Bahnreisende erfreulich: Der 50-Stunden-Warnstreik wurde abgesagt. Trotzdem wird nicht jeder Zug fahren. Fragen und Antworten zum weiterhin bestehenden Tarifkonflikt und seinen Folgen.
Die Zeichen standen bereits auf Warnstreik und Stillstand auf der Schiene, viele Reisepläne wurden bereits umgebaut oder komplett begraben. Doch am Samstag dann die große Überraschung: Der Arbeitskampf wurde mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main abgewendet.
Für Fahrten zwischen Sonntag und Dienstag werde die Zugbindung aufgehoben, um eine flexible Nutzung der Tickets in diesem Zeitraum zu ermöglich. Alternativ könnten Tickets für diese Reisetage kostenfrei erstattet werden. Nach dpa-Informationen sah Arbeitsrichterin Lara Sherman die EVG-Forderungen auch als erfüllt an. Die Bahn musste jedenfalls keine weiteren Zugeständnisse machen, um den Vergleich zu erzielen.Etwa 2000 Beschäftigte bei der DB erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro derzeit lediglich über Zulagen. Die EVG hat es zur Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungen gemacht, dass zunächst dieser Mindestlohn in die Tariftabellen aufgenommen wird.
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