Der Freispruch ist aufgehoben, der Streit über eine zu hohe Vergütung der VW-Betriebsräte muss neu verhandelt werden. Das sorgt nicht nur im Konzern für Unruhe.
Deutschlands oberstes Strafgericht äußerte nun erhebliche Zweifel an der Argumentation der Braunschweiger Richter. Der BGH stufte die Beweiswürdigung des Landgerichts zum Vorsatz der Angeklagten als lückenhaft ein. Es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass die Angeklagten vorsätzlich gehandelt hätten.
„Die vom Landgericht hierzu getroffenen Urteilsfeststellungen genügen nicht den gesetzlichen Darstellungsanforderungen“, hieß es in der Erklärung des BGH. Der 6. Senat habe auf Basis des Braunschweiger Urteils nicht nachvollziehen können, ob die Bewilligung der Entgelte und Bonuszahlungen an die VW-Betriebsräte den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspreche.
Volkswagen kündigte an, die BGH-Entscheidung zu prüfen. Soweit darin Feststellungen zum rechtmäßigen Maßstab von Betriebsratsvergütungen enthalten seien, werde sich das Unternehmen daran orientieren und diese berücksichtigen, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.Hanns Feigen, Verteidiger des früheren VW-Personalvorstands Karlheinz Blessing, kritisierte die Entscheidung.
Die angeklagten VW-Personalmanager hatten die hohen Zahlungen an die Betriebsräte in dem ersten Braunschweiger Verfahren als rechtmäßig verteidigt. Die Arbeitnehmervertreter, allen voran der langjährige Betriebsratsvorsitzende Osterloh, hätten verantwortungsvolle Positionen eingenommen, die durchaus höhere Gehälter analog zum Konzernmanagement gerechtfertigt hätten. Verschiedene unabhängige Gutachten bestätigten diese Rechtsauffassung.
Als Zeuge hatte Osterloh während der Gerichtsverhandlung ähnlich argumentiert. Während seiner Amtszeit
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