Der Bundestag hat das Delikt der „Volksverhetzung“ verschärft. In einem völlig intransparenten Verfahren.
Die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden ist jetzt als „Volkverhetzung“ strafbar Foto: Michele Tantussi/reuters
Bisher war in der Bundesrepublik nur die Billigung von Straftaten aller Art sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts strafbar. Nun wurde in Paragraf 130 ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach ist auch die öffentliche Leugnung und „gröbliche“ Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar.
Die Verschärfung des Strafrechts beruhte auf einer zunächst nicht öffentlichen „Formulierungshilfe“ des Justizministeriums von Marco Buschmann . Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss der Rechtsausschuss am Mittwoch, den Vorschlag in einem harmlosen Gesetz zum Bundeszentralregister unterzubringen.
Verschärfung habe nichts mit Ukrainekrieg zu tun Das Justizministerium betonte, die Verschärfung des Strafrechts habe nichts mit dem Ukrainekrieg zu tun. Man reagiere nur auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Deutschland habe einen EU-Rahmenbeschluss von 2008 nicht deutlich genug umgesetzt. Es gehe nur um eine „Klarstellung“. Schon bisher sei die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen als Volksverhetzung strafbar gewesen, erklärte das Ministerium.
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