Das Landgericht Halle eröffnet ein Verfahren gegen den AfD-Politiker. Er hatte 2021 in einer Wahlkampfrede eine verbotene SA-Losung verwendet.
BERLIN taz | Der Kopf des völkisch-nationalistischen Flügels der AfD, Björn Höcke, muss sich wegen der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“ einem Strafverfahren stellen. Am Mittwoch gab das Landgericht Halle bekannt, dass sie die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle von Mitte Mai zugelassen hat. Dem Rechtsextremisten aus Reihen der AfD droht nun eine Verurteilung vorm Amtsgericht Merseburg.
Eine Berufung auf Nicht-Wissen dürfte für Höcke dabei schwierig sein: Zum einen ist er Geschichtslehrer, äußert sich häufig revisionistisch und kokettiert immer wieder mit NS-Rhetorik. Zum anderen gab es bereits ein Ermittlungsverfahren gegen den sächsischen AfD-Politiker und Ex-Bundestagsabgeordneten Ulrich Oehme, der die Losung 2017 auf einem AfD-Plakat verbreitet hatte.
Genauso strafbar wie Hitlergruß Der Fall scheint nicht allzu kompliziert: Strafrechtler hatten sich bereits gewundert, warum es so lange dauerte, bis es zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Halle kam. „Der strafrechtlich relevante Sachverhalt sei weder komplex noch ist die Rechtslage schwierig“, sagte etwa der Strafrechter Mohamad El-Ghazi der taz.
Die AfD tritt auch in Sachen Geschichtspolitik immer offener rechtsextrem auf: Letzten Sonntag äußerte sich die Bundesvorsitzende Alice Weidel revisionistisch, in dem sie den Tag der Befreiung am 8. Mai 1945 als „Tag der Niederlage des eigenen Landes“ bezeichnete, den sie nicht mit „einer ehemaligen Besatzungmacht“ feiern wolle. Ihre Aussage bezog sich auf einen auch in der AfD umstrittenen Besuch ihres Co-Chefs Tino Chrupalla in der russischen Botschaft.
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