Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe für einen IS-Kämpfers aus dem Irak wegen schwerer Misshandlung von Jesidinnen bestätigt. Er hatte eine Fünfjährige verdursten lassen. Auch der Schuldspruch wegen Völkermord|s wurde bestätigt.
Lebenslang, für Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeis: Dieses Urteil gegen einen IS-Kämpfer hat der Bundesgerichtshof jetzt weitgehende bestätigt. Der Mann soll zwei jesidische Frauen schwer misshandelt haben.
Die Revision des 30-Jährigen gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2021 wurde weitgehend verworfen. Das OLG habe dem heute 30-jährigen Taha A.-J. zu Recht vorgeworfen, dass er die religiöse Gruppe der Jesiden zerstören wollte und ein als Sklavin gehaltenes fünfjähriges Mädchen so misshandelte, dass es starb, entschieden die Karlsruher Richter.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs betonte nun, die OLG-Feststellungen trügen die Wertung, "dass der Angeklagte in der Absicht, die religiöse Gruppe der Jesiden zu zerstören, vorsätzlich dem fünfjährigen Mädchen schwere körperliche Schäden und dessen Mutter schwere seelische Schäden zufügte".Seit März 2015 leitete er im syrischen Rakka ein IS-Büro.
Taha A.-J. hatte weitgehend gemeinsam mit seiner aus Deutschland stammenden früheren Ehefrau Jennifer W. gehandelt. Sie wurde vom OLG München zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das OLG hatte sie unter anderem wegen Völkermordes, Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung und Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge für schuldig befunden. Über die Revision der Angeklagten will der BGH am 26. Januar verhandeln.Am 3.
Die Revision des Angeklagten hatte nur insoweit Erfolg, als der BGH den Schuldspruch geringfügig änderte. Die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe bleibt davon unberührt.
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