Urteil: Klage wegen eines möglichen Corona-Impfschadens abgewiesen

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Die Gründe für das Urteil werden schriftlich nachgereicht. Die Verteidigung kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Gründe dafür würden schriftlich nachgereicht und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, urteilte die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Der Anwalt sprach von einem „Fehlurteil“, die Klägerin von „einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“.

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