Urteil des Bundesverwaltungsgericht: Corona-Ausgangssperre in Bayern war unverhältnismäßig

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Das Bundesverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der Rechtmäßigkeit früher Corona-Regeln aus der Anfangszeit der Pandemie befasst. Die Urteile dürften richtungsweisend sein.

Die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Corona-Pandemie sind rechtmäßig gewesen, die in Bayern damals verhängte strenge Ausgangssperre jedoch nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden. Es war das erste Mal, dass sich das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit den Corona-Regeln auseinandergesetzt hat. Die Urteile dürften richtungsweisend für weitere anhängige Fälle sein.

Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Die Bundesverwaltungsrichter bestätigten beide Male die Vorinstanz und wiesen die Revisionen gegen diese Entscheidungen zurück. Die sächsischen Regeln seien verhältnismäßige und notwendige Schutzmaßnahmen gewesen, so der 3. Senat.

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