Urteil : Ärztlich verordnet: Kein Bußgeld für Autofahrt nach Cannabiskonsum

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Ist Cannabis ärztlich verordnet worden und hält sich der Patient an die Anweisungen zur Einnahme, droht ihm kein Bußgeld, wenn die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist.

Zweibrücken. Autofahrer müssen wegen des Konsums von ärztlich verschriebenem Cannabis nicht unbedingt ein Bußgeld oder gar Fahrverbot fürchten.

000 Euro Bußgeld und Fahrverbot verhängtAls der Mann am 30. März 2021 in einer Verkehrskontrolle kam, wurde bei ihm 27 Nanogramm pro Milliliter des Cannabis-Wirkstoffs THC festgestellt. Er hatte drei Stunden zuvor Cannabis konsumiert. Gegen ihn wurde ein Bußgeld von 1.000 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Amtsgericht sprach ihn dagegen frei.Zu Recht, entschied auch das OLG.

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