Damit die Venus nicht verramscht: Italien schützt Kulturgüter weit über das übliche Urheberrecht hinaus. Das könnte dem Enfant terrible der Modebranche, Jean-Paul Gaultier, jetzt eine Geldstrafe einbringen. Die Uffizien verklagen das Modehaus.
Wozu die Aufregung, könnte man jetzt fragen. Dass ein Modeschöpfer ein berühmtes Gemälde in seine eigene Zeichensprache übersetzt, indem er es auf ein Kleid oder einen Mantel appliziert und damit im Wortsinn zum Laufen bringt - gab es das nicht schon immer? Vor einem Jahr erst standen in sechs Pariser Museen ausgewählte Kleider von Yves Saint Laurent neben den Kunstwerken, die ihnen als Vorlage gedient hatten.
Ob Saint Laurent die Künstler beziehungsweise die ihr Werk bewachenden Anwälte zuvor um Erlaubnis gefragt hatte? Man darf es zumindest bezweifeln. Für den 1965 noch kaum bekannten Mondrian war das gleichnamige Kleid sogar ein Glücksfall: Sein Werk bekam auf dem Umweg über die Pariser Boutiquen eine ganz neue Schubkraft.
Italien schützt Kulturgüter mit einem Gesetzeskodex des Kulturministeriums aus dem Jahr 2004, der weit über das übliche Urheberrecht hinausgeht. Die Idee dahinter: Die vielen Kulturschätze des Landes sollen kommerziell nicht verramscht werden können, jedenfalls nicht so, dass Italien nichts davon hat. Artikel 107 legt fest, dass öffentliche Nachbildungen von Kunstwerken, wie die Venus von Botticelli eines ist, einer vorgängigen Bewilligung bedürfen.
wiederum dürfte sich das Entsetzen in Grenzen halten. Dort nennen sie Gaultier schon seit den Siebzigerjahren, und durchaus liebevoll, das"Enfant terrible".