Übertragung an Bevollmächtigte: Klageverfahren gegen PapstBenediktXVI läuft vorerst weiter
Das Klageverfahren gegen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein läuft dort auch nach seinem Tod weiter - zumindest vorerst. „Zwar tritt mit dem Tod einer Partei grundsätzlich eine Unterbrechung gemäß Paragraf 239 Zivilprozessordnung ein“, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Montag.
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