SWR geht im Streit mit Verlagen um 'Newszone'-App in Berufung SWR Newszone
Der Südwestrundfunk legt wegen eines Rechtsstreits mit Verlagen sein App-Angebot "Newszone" vorerst auf Eis. Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender kündigte jedoch zugleich an, gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stuttgart zu der App in Berufung zu gehen.
"Dies tun wir nicht leichtfertig", sagte SWR-Intendant Kai Gniffke am Dienstag laut einer Mitteilung des Senders. "Aber die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen." Der Sender wolle erreichen, dass die Newszone-App angeboten werden darf. Gniffke übernimmt im nächsten Jahr auch den ARD-Vorsitz.Die Inhalte von "Newszone" würden trotz des vorläufigen Stopps via App weiterhin über das Webangebot "dasding.
Das Landgericht Stuttgart hatte am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den SWR erlassen. Die Ausgestaltung des App-Angebots "Newszone" an einem konkreten Tag sei zu textlastig und damit rechtswidrig gewesen. Geklagt hatten 16 Verlage. Dagegen gibt es die Möglichkeit der Berufung vor dem Oberlandesgericht.Die Nachrichten-App richtet sich vor allem an jüngere Leute, es gibt sie seit Frühjahr.
In dem konkreten Streitfall ging es um die Ausgestaltung der App vom 14. April 2022, das Urteil bezieht sich auch auf diesen einen Tag und nicht etwa auf spätere, möglicherweise geänderte Ausgestaltungen der App. Die Richter folgten zugleich nicht allen Punkten, die die Verleger angemahnt hatten. Dabei ging es um das Thema Werbung.
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