Die AfD feiert in Karlsruhe einen Teilerfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Stiftungsförderung ohne Fördergesetz verfassungswidrig ist.
Derzeit gibt es für die Finanzierung von politischen Stiftungen keine gesetzliche Grundlage. Die Gelder werden bei einer Haushaltsberatung im Bundestag beschlossen. Sie richten sich nach den Stärken der Parteien. Gegen das System hatte die AfD geklagt.Die AfD war vor den obersten Gerichtshof gezogen, da die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der Partei nahesteht, keine Gelder bekam. Es geht um 600 Millionen Euro, die jährlich an die Stiftung fließen.
Das Bundesverfassungsgericht brachte den Ball damit in das Feld des Gesetzgebers. Das erklärte mit Doris König die Vorsitzende des Zweiten Senats. In ihrem Urteil deuteten die Richterinnen und Richter auch an, dass politische Stiftungen zum Schutz der Verfassung von der Förderung ausgeschlossen werden können. Allerdings nur per Gesetz.
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