Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ sind laut Staatsanwaltschaft keine kriminelle Vereinigung. Sie sieht bei ihr aber ein „dauerhaftes Lästigwerden“.
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht die Aktionen der"Letzten Generation" als grundgesetzlich verankert. Sie seien jedoch „dauerhaft lästig“.BERLIN epd/dpa | Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht bei der Klimaschutzgruppierung „Letzte Generation“ derzeit keinen Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Büchner betonte, die Ziele der Klimaaktivisten seien grundgesetzlich verankert und auch juristisch seien die Proteste nicht ganz einfach zu bewerten. Bei den Delikten handele es sich in der Regel um Nötigung und Widerstand gegen Staatsbeamte.
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