Staatsanwaltschaft legt Berufung ein: Neukölln-Prozess geht in Runde zwei

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Die Generalstaatsanwaltschaft findet sich mit den milden Urteile für drei Neonazis nicht ab. Ferat Kocak fordert, Strukturen in den Blick zu nehmen.

BERLIN taz | Der Prozess gegen die Neuköllner Neonazis Tilo P., Sebastian T. sowie Samuel B. wird neu aufgerollt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Urteile eingelegt, wie Sprecher Sebastian Büchner der taz bestätigte. Anders als die B.Z. zunächst berichtete, richtet sich die Berufung nicht nur gegen P., sondern alle drei Neonazis. Zudem wurde die Begründung nicht von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers verfasst, sondern nur von ihr gezeichnet.

Die Neonazis standen seit August 2022 vor Gericht, angeklagt für eine Serie rechtsextremer Straftaten in den vergangenen 13 Jahren, vor allem aber für die Brandstiftungen an den Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann am 1. Februar 2018. Der Gerichtsprozess hatte zwar offengelegt, wie die Angeklagten ihre politischen Gegner, ihre Wohnorte und Autos ausspähten.

Keine Zweifel an Täterschaft Die B.Z. hatte aus der Berufungsbegründung zitiert. Darin heißt es: „Eine Gesamtschau aller Indizien lassen keinen Raum für Zweifel an der Täterschaft.“ Bezogen auf Tilo P. und den Anschlag auf Kocaks Auto heißt es, dass „der Angeklagte nach der Kenntniserlangung des Kennzeichens und des Wohnortes zeitnah ziel- und zweckgerichtet handelte.“ Neue Beweise oder Indizien seien jedoch nicht angekündigt. Der Anwalt von Tilo P.

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