Eigentlich sollten Ersatzfreiheitsstrafen ab Oktober halbiert werden. Versteckt verschiebt das Parlament den Termin, weil das Softwareupdate aus Bayern fehlt.
"An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe", ist Paragraf 43 Strafgesetzbuch zu entnehmen. Das trifft etwa Schwarzfahrer, die die Buße nicht zahlen können. Einem Tagessatz entsprach dabei bislang ein Tag Knast. Doch die Gefängnisse sind voll, zudem belastet der Aufenthalt in Haftanstalten die Betroffenen, deren Familien sowie die Staatskasse schwer.
In einem Antrag an den Rechtsausschuss des Bundesrats anlässlich des zweiten Durchgangs des einschlägigen Gesetzentwurfs zur Überarbeitung des Sanktionenrechts wies Bayern erstmals darauf hin, dass die Länder für die Umsetzung des Gesetzes mindestens sechs Monate benötigen würden. Dies ist dervon Anfang Juli zu entnehmen, womit dieser die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen auf 1. Februar verschob.
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