Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Frauen brauchen mehr Zeit, um Rechtsansprüche gegen Täter geltend zu machen.
Die Opfer hätten bisher acht Wochen Zeit, um Rechtsansprüche gegen die Täter geltend zu machen. Es habe sich aber gezeigt, dass viele Frauen erst Jahre später darüber sprechen könnten oder sich nicht trauten, gegen ihren Arbeitgeber vorzugehen, sagte Ataman den Funke-Medien. Deshalb müsse diese Frist auf zwölf Monate verlängert werden. Außerdem sollten die Betroffenen die Möglichkeit zur gemeinsamen Klage erhalten.
Ataman äußerte sich anlässlich des fünften Jahrestags der MeToo-Debatte. Diese hatte sich 2017 unter anderem in Sozialen Netzwerken verbreitet. Ataman sprach von einem Befreiungsschlag für Frauen, die sich dadurch ermutigt gefühlt hätten, über ihre Erfahrungen zu berichten.Entdecken Sie den Deutschlandfunk