Sawsan Chebli ging juristisch gegen einen üblen Facebook-Kommentar vor – und ist mit ihrer Beleidigungsklage nun vor dem Landgericht Heilbronn gescheitert. Die SPD-Politikerin reagiert empört.
Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung ist nicht eindeutig bestimmt. Was noch in Ordnung und was justiziabel ist – darüber gehen die Meinungen auseinander. Das Landgericht Heilbronn hat nun eine Entscheidung gefällt, die die Grenzen des Erlaubten ziemlich weit zieht.
Im Zentrum des Falls steht eine Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli. Über sie war in einem Facebook-Eintrag von 2020 geschrieben worden: »Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli«. Das fasste Chebli, einst Mitglied des Berliner Senates, wenig überraschend als Beleidigung auf – und verlangte eine Entschädigung.Doch daraus wird nichts. Eine Richterin des Heilbronner Gerichts wies die Klage ab.
Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die »Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde«, so die Richterin. Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.
Die Entscheidung erging bereits am 23. Februar, wie das Gericht auf SPIEGEL-Anfrage mitteilte. Das Urteil lag der Nachrichtenagentur dpa vor. Bislang ist dem Gericht nicht bekannt, dass gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt wurden.Chebli äußerte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts. »Das Gericht sendet mit dieser Entscheidung ein fatales Signal.
Gegen einen Hater dieser Art ist sie mit unserer Unterstützung vor Gericht gegangen. Doch das LG Heilbronn hat mit seiner Entscheidung ein ernüchterndes Signal gesetzt.
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Landgericht weist Chebli-Klage abDas Landgericht in Heilbronn hat eine Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen Beleidigung abgewiesen. Das geht aus dem Urteil hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Chebli war in einem Facebook-Eintrag von 2020 mit den Worten „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli“ beleidigt worden. Dagegen hatte die frühere Staatssekretärin im Berliner Senat geklagt und eine Entschädigung verlangt.
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