ROUNDUP: US-Börsenaufsicht zieht gegen Elon Musk vor Gericht

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ROUNDUP: US-Börsenaufsicht zieht gegen Elon Musk vor Gericht

SAN FRANCISCO - Die US-Börsenaufsicht SEC will Elon Musk vor Gericht zur Aussage in ihren Untersuchungen zu seinem Twitter-Kauf zwingen. Die Behörde reichte dafür am Donnerstag eine Klage in San Francisco ein. Sie prüft Musks öffentliche Äußerungen und Aktienkäufe rund um Twitter. Der Tech-Milliardär schloss den Kauf des Online-Dienstes Ende Oktober vergangenen Jahres ab und benannte die Plattform inzwischen in X um.

Der SEC-Klage zufolge weigerte Musk sich im September, nach einer Vorladung auszusagen, obwohl er der Befragung zunächst zugestimmt hatte. Sein Anwalt Alex Spiro sagte der Nachrichtenagentur Bloomberg am Donnerstag, Musk habe in der Untersuchung bereits mehrfach ausgesagt:"Genug ist genug." Musk hatte beim Twitter-Deal mehrere Kehrtwenden gemacht. Erst gab er eine in aller Stille zusammengekaufte Aktienbeteiligung bekannt und erklärte sich bereit, als Anteilseigner dem Verwaltungsrat beizutreten. Dann kündigte er an, stattdessen die Firma komplett kaufen zu wollen. Wenige Wochen nachdem Twitter der rund 44 Milliarden schweren Übernahme zustimmte, wollte Musk dann aus dem Deal wieder raus, weil die Plattform zu viele Fake-Accounts und Bots habe.

Die SEC dürfte ursprünglich die Verzögerung bei der Bekanntgabe von Musks Twitter-Beteiligung auf den Plan gerufen haben. Musk erreichte einen Anteil von 9,2 Prozent der Twitter-Aktien im März - machte dies aber erst im April öffentlich. Nach den Regeln muss das Überschreiten der Marke von 5 Prozent an einem börsennotierten Unternehmen binnen zehn Tagen bekannt gegeben werden.

Musk liegt mit der SEC schon seit Jahren im Clinch. Ausgelöst wurde die Konfrontation von Tweets, in denen Musk im August 2018 angekündigt hatte, den Elektroauto-Hersteller von der Börse nehmen zu wollen. Speziell standen seine Behauptungen im Mittelpunkt, die Finanzierung für einen solchen Deal sei gesichert und es gebe eine breite Zustimmung von Investoren dafür.

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