Bayern will vor dem Verfassungsgericht klagen, falls die Ampelkoalition den Abtreibungsparagrafen 218 kippt. Dass es soweit kommt, ist unwahrscheinlich.
FREIBURG taz | Die bayerische Staatsregierung würde beim Bundesverfassungsgericht klagen, sollte die Ampelkoalition den Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. Das kündigte die bayerische Sozial- und Familienministerin Ulrike Scharf an diesem Mittwoch an. Eine Aufhebung des strafrechtlichen Abtreibungsverbots sei mit dem Schutz des ungeborenen Lebens nicht vereinbar und damit verfassungswidrig, so Scharf.
Sollte die Ampelkoalition das Strafgesetzbuch entsprechend ändern, könnte ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder jede Landesregierung das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung auffordern. Das Verfahren nennt sich „abstrakte Normenkontrolle“. Bisher sieht es aber nicht danach aus, dass die Ampel den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert.
Liberalisierung schon zweimal in Karlsruhe gescheitert Vor allem die FDP bremst. Sie befürchtet, dass eine Abschaffung von Paragraf 218 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt würde. Tatsächlich hat Karlsruhe schon zwei Mal fortschrittliche Reformen beim Abtreibungsrecht beanstandet. Nach der Wiedervereinigung beschloss der Bundestag 1992 auf Vorschlag der CDU-Politikerin Rita Süssmuth eine Beratungslösung: Abtreibungen waren danach in den ersten zwölf Wochen erlaubt, wenn die Frau sich im Sinne des Lebensschutzes beraten lässt.
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