Urteil des Landgerichts Hagen: Zwei Polizistinnen, die ihre Kollegen bei einem Einsatz im Stich ließen, dürfen wieder hoffen: Sie werden nun nicht zwangsläufig aus dem Polizeidienst entlassen.
Zwei Polizistinnen, die im Mai 2020 im Ennepe-Ruhr-Kreis während einer dramatischen Schießerei zwei Kollegen im Stich gelassen hatten, dürfen wieder hoffen: Das Landgericht Hagen reduzierte die Strafe für die beiden Beamtinnen am Mittwoch auf jeweils vier Monate Haft auf Bewährung.
Die beiden Beamtinnen hatten gleich zu Beginn des neuen Prozesses vorige Woche ihr Fehlverhalten eingeräumt. Gleichzeitig warben sie jedoch um Veständnis für ihre Flucht."Ich bin Polizistin, aber ich bin auch ein Mensch", sagte die mit 38 Jahren ältere der beiden Beamtinnen,"und Menschen dürfen Todesangst haben. Wer selbst noch nicht in einer solchen Situation war, wird das nie verstehen.
Die beiden Polzistinnen waren im Mai 2020 eher zufällig in die Schießerei geraten. Bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle in einem Gewerbegebiet der Stadt Gevelsberg hatten zwei Kollegen einen Verdächtigen gestoppt. Der Polizei-Bulli mit den beiden Frauen traf just am Einsatzort ein, als ihre Kollegen gerade die Papiere des Autofahrers prüfen wollten. Einer der beiden Polizisten signalisierte den Kolleginnen, man brauche Unterstützung.
Binnen Sekunden fielen 21 Schüsse: Siebenmal drückte der unter Kokaineinfluss stehende Täter ab, 14-mal schossen die beiden männlichen Polizisten. Derweil versteckten sich die beiden Frauen hinter ihrem Fahrzeug. Verstärkung konnten sie nicht rufen, da sie das Funkgerät im Wagen gelassen hatten. Die jüngere Polizistin wähnte sich in einem Hinterhalt - und rechnete damit, jeden Moment unter Feuer genommen zu werden.
Nun wird der Fall - per beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren - ein drittes Mal aufgerollt. Dabei können die beiden Polizistinnen auf den Beistand ihrer Kollegen bauen: Die beiden Polizisten hatten als Zeugen vor Gericht keine Vorwürfe gegen die Frauen erhoben.
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