Die Ärzteschaft fordert strengere Regeln und Transparenz bei Übernahmen von Arztpraxen und Versorgungszentren. Ein Gesetz von Minister Lauterbach rückt näher.
-Politiker spricht von „Heuschrecken“, deren Einstieg in Arztpraxen unterbunden werden müsse. Unter Betreibern sorgten die Vorschläge mit Blick auf das ohnehin stellenweise unterfinanzierte Gesundheitswesen hingegen für Entsetzen.
Hinter dem Vorstoß steckt die Sorge, dass sich das Leistungsspektrum auf bestimmte, besonders lukrative Angebote konzentriert – etwa auf Augenheilkunde oder die Radiologie. Im Gegenzug bestehe laut Reinhardt die Gefahr, dass zeitaufwendige Behandlungen, etwa von chronisch kranken Patienten, zurückgestellt würden.
Die Warnungen stützen sich allerdings nicht auf eine konkrete Datenbasis. Es gibt keine gesammelten Informationen darüber, wem solche Einrichtungen gehören. Es lässt sich also auch nicht erheben, ob die Versorgung in Zentren in Investorenhand anders oder schlechter ist.
Die Bundesärztekammer fordert unter anderem, dass künftig nur fachübergreifende MVZ zugelassen werden – und nicht mehr solche, die sich auf einen Bereich fokussieren. Dafür müsse der Bestandsschutz aufgehoben werden. Darüber hinaus soll der Marktanteil von einem Betreiber auf zehn Prozent beschränkt und Transparenz über Inhaber geschaffen werden.
So müssten etwa Abrechnungsoptimierungen durch Rosinenpickerei verhindert werden, sagte Ullmann. Ebenso solle ein Träger keine regional marktbeherrschende Stellung erreichen können. Deshalb sollten die Informationen zu Eigentümer- und Trägerschaft transparent gemacht werden, forderte der FDP-Politiker.
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