BERLIN (dpa-AFX) - Nur wenige Beschäftigte haben ihre Rechte aus dem Entgelttransparenzgesetz für mehr Lohngleichheit bei Frauen und Männern genutzt. Das zeigt ein Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt. Über die Expertise zur Überprüfung des Gesetzes soll laut Familienministerium am Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden. Durch das Gesetz können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auskunft darüber verlangen, was andere Beschäftigte verdienen und so ihre Bezahlung mit den Kollegen des anderen Geschlechts vergleichen.
Zwar kennen demnach rund 86 Prozent der befragten Verantwortlichen in Betrieben und Dienststellen den individuellen Auskunftsanspruch zur Überprüfung von Entgeltgleichheit. Auch die Mehrheit der Personal- und Betriebsräte wisse Bescheid."Trotzdem zeigen die Ergebnisse, dass Betriebe und Dienststellen den Auskunftsanspruch den Beschäftigten nicht aktiv kommunizieren", heißt es im Gutachen.
Das Gesetz war Juli 2017 in Kraft getreten. Es sollte zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots beitragen - also zur gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen den Geschlechtern. Der individuellen Auskunftsanspruch besteht für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten.
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