“Not a Flamethrower”? – Karlsruher Zöllner beschlagnahmen Flammenwerfer
Selbst die Beamten des Zollamts Baden-Baden waren erstaunt, als ein 34-Jähriger, der eine Paketsendung aus den USA erwartete, das Päckchen am Zollamt öffnete und ein waffenähnlicher Gegenstand, genauer gesagt, ein so genannter Flammenwerfer zum Vorschein kam.
Der Mann gab den Zöllnern gegenüber an, dass er den Flammenwerfer ausschließlich für Sammlerzwecke erworben hat und auf eine Wertsteigerung des Gegenstands setze. „Auch wenn auf der Verpackung steht, dass es angeblich kein Flammenwerfer sei, haben die Flammen eine Reichweite von mehreren Metern. Das Ungetüm sieht außerdem einer echten Waffe sehr ähnlich und ist deshalb ein gefährlicher Gegenstand.“ erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Folglich wurde der Flammenwerfer von den Beamten sichergestellt und gegen den 34-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen.
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