Neues Urteil: Wenn Corona den Urlaub verdirbt, gibt‘s Geld zurück

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Urlaub gebucht, doch vor Ort ist wegen Corona nichts wie geplant? Nun hat der Europäische Gerichtshof eine urlauberfreundliche Entscheidung getroffen.

Urlaub gebucht, doch vor Ort ist wegen Corona nichts wie geplant? So dürfte es 2020 vielen gegangen sein. Nun hat der Europäische Gerichtshof eine urlauberfreundliche Entscheidung getroffen.unter Umständen ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen unter Umständen ihr Geld zurückverlangen? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof und stellt sich recht deutlich auf die Seite von Pauschalurlaubern.

EU-Gesetzen zufolge haben Urlauber einen Anspruch darauf, dass der Preis reduziert wird, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erfüllt wird – es sei denn, der Reiseveranstalter belegt, dass das Problem an den Reisenden lag. Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln.

Reiseveranstalter kritisierten das Urteil am Donnerstag als lebensfremd. „In der Ausnahmesituation einer Pandemie können allgemeine Lebensrisiken nicht weitgehend an Reiseanbieter ausgelagert werden“, sagte Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband der dpa.

beschäftigt. Viele Verfahren drehen sich bislang um Rücktrittsfragen. Vor allem in den ersten Corona-Monaten haben Urlauber aus Sorge vor einer Ansteckung ihre Buchung zurückgezogen und blieben mitunter auf hohen Stornokosten sitzen. Ob solche Kosten in Anbetracht der Umstände gerechtfertigt sind, beurteilten die Gerichte zuletzt unterschiedlich.Der Bundesgerichtshof entschied im Sommer den Fall einer 84-Jährigen mit Lungenproblemen.

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