Erst vergangene Woche wurde Klima-Chaotin Carla Hinrichs (26) von einem Gericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Am Montag klebte sie schon wieder auf der Stadtautobahn. Droht ihr jetzt Knast?
Am 11. Mai hatte sie Knallhart-Richter Dr. Michael Demel vom Amtsgericht Frankfurt/Main zu zwei Monaten Haft auf Bewährung und 60 Arbeitsstunden verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.
Muss Hinrichs jetzt einrücken? „Zunächst müsste das Urteil rechtskräftig werden“, sagt Sylvia Hauptmann, Sprecherin des Frankfurter Gerichts. Das wäre erst nach einer Woche, also am 18. Mai, der Fall, insofern Hinrichs nicht Berufung oder Revision einlege. „Dann müsste das zuständige Amtsgericht Tiergarten Hinrichs für die Tat am Hohenzollerndamm rechtskräftig verurteilen“, so Hauptmann.Im Anschluss müsste sich der Frankfurter Richter, der die Bewährungsaufsicht führt, wieder mit Hinrichs befassen und einen Bewährungs-Verstoß feststellen. „Im schlimmsten Fall würde ihr der Widerruf der Bewährung drohen.“ Dann könnte es sein, dass Hinrichs ihre Haftstrafe antreten muss.
Sie selbst schrieb bei Twitter, sie wolle sich von Gerichtsurteilen nicht von ihrem Protest abhalten lassen.Um mit Inhalten aus Sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden.
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