München: Urteil gegen Arzt wegen Siegelbruchs rechtskräftig

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Landgericht München: Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Plagiatsaffäre um den Rechtsmediziner Matthias Graw gegen den Münchner Arzt Otto Z. Vor Gericht ging es nun jedoch um etwas anderes.

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Stattdessen also Siegelbruch: Nachdem am 17. Juni 2020 die Mutter des Angeklagten in der gemeinsam bewohnten Wohnung gestorben war, rief das von Z. beauftragte Bestattungsunternehmen die Polizei hinzu, die zunächst an einem natürlichen Ableben der Mutter zweifelte und eine Untersuchung des Leichnams in der Rechtsmedizin veranlasste. Zur späteren Beweissicherung versiegelte der Kriminaldauerdienst die Wohnung gut sichtbar mit einem Aufkleber über dem Schloss. Am 19.

Der Fall wurde zunächst am Amtsgericht verhandelt und Z. dort zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Doch Z. legte Berufung ein. Den ersten Verhandlungstag des Berufungsverfahrens am Landgericht beendete Richterin Hemmerich mit der Beauftragung von Gutachten zur Gesundheit und psychischen Verfassung des Angeklagten.

Die Anwältin des angeklagten Arztes sagte, sie sei zu dieser Mandatschaft"ein bisschen wie die Jungfrau zum Kinde" gekommen. Mehrmals betonte sie die besondere"persönliche Belastung", unter der ihr Mandant nach dem Tod der Mutter gestanden habe, mit der er zusammen lebte. In den vorherigen Verhandlungen war Z. noch von einer anderen Kanzlei vertreten worden.

Doch bevor der Verhandlungstag richtig gestartet war, endete er auch schon. Etwa eine halbe Stunde nach Sitzungsbeginn und einer Pause entschied Z. nach Besprechung mit seiner Anwältin, die Berufung zurückzuziehen. Damit wird das erste Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig. Für ihren Mandanten erklärt die Anwältin von Z., dass was ihm nach dem Tod seiner Mutter widerfahren sei, so schlimm war, dass er es nicht haben hinnehmen wollen.

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