Im Prozess um eine Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen Mercedes-Benz soll kommendes Frühjahr eine Entscheidung fallen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart legte am Donnerstag den 28. März 2024 als Verkündungstermin fest. Zuvor hatte der 24. Zivilsenat rund drei Stunden lang verhandelt. Dabei wurde unter anderem über technische Details der betroffenen Fahrzeuge und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diskutiert.
Der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann hatte während der Sitzung am Donnerstag durchblicken lassen, in mehreren Punkten tendenziell eher der Argumentation der Klageseite zu folgen - unter anderem bei der Frage, ob es sich in den konkreten Fällen um Abschalteinrichtungen gehandelt hat und ob diese unzulässig waren oder nicht.