Pornos schauen ist nicht strafbar. Wenn es Arbeitnehmer aber auf Dienstrechnern tun, wird es zumindest unangenehm, wenn man erwischt wird. Noch brisanter, wenn es auf Rechnern der katholischen Kirche passiert - wie jetzt massenhaft im Erzbistum Köln.
Solange keine Minderjährigen gezeigt werden, ist Porno-Schauen in Deutschland nicht strafbar. Wenn Arbeitnehmer das aber auf Dienstrechnern tun, kann es sehr unangenehme Nachfragen geben. Noch brisanter ist es, wenn einschlägige Websites auf Rechnern der katholischen Kirche abgerufen werden. Im Erzbistum Köln soll es nun "massenhafte Zugriffsversuche auf Porno-Webseiten" gegeben haben.
Das Erzbistum Köln soll davon seit einem Jahr gewusst und trotzdem darauf verzichtet haben, Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. Der Katholischen Nachrichten-Agentur bestätigte das Erzbistum auf Anfrage, die festgestellten Aufrufversuche seien das Ergebnis einer Routineprüfung. Die Zugriffe seien aber durch einen Filter blockiert worden.
Wie in vielen anderen Organisationen kontrolliere ein Dienstleister regelmäßig die Maßnahmen zur IT-Sicherheit: "Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob die Firewalls Zugriffsversuche auf mit Blick auf die IT-Sicherheit risikobehaftete Seiten zuverlässig abwehren", so das Erzbistum. Diese Überprüfungen erfolgten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben und bezogen sich "explizit nicht auf die Überprüfung des Nutzungsverhaltens einzelner Personen".Es habe "keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten" gegeben. Wie der Kölner Stadtanzeiger weiter berichtet, interessieren sich Strafverfolger trotzdem "für eine Liste aus dem Erzbistum mit mehr als 1.
Die katholische Kirche wertet Pornografie als "schwere Sünde". Erst im Herbst vergangenen Jahres prangerte Papst Franziskus "kriminelle Pornografie" an, die Minderjährige bei sexuellen Handlungen zeigen – und er warnte auch vor "normaler Pornografie".
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