Wenn Hacker beim Absender einer Rechnung als PDF im Mail-Anhang eine Schwachstelle finden, kann der Schaden beim Rechnungsempfänger hängenbleiben.
Für Versender geschäftlicher E-Mails gibt es keine gesetzlichen Sicherheitsvorschriften, die eine zivilrechtliche Haftung bei Fremdeingriffen begründen können.
Wer beim Begleichen von Rechnungen nicht genau genug hinschaut, riskiert, dass sein Geld auf fremden Konten verschwindet und auch nicht ersetzt wird. Der Käufer überwies den Rechnungsbetrag auf das in der neuen Mail genannte Konto. Einige Tage später fragte der Verkäufer bei ihm nach, warum er das Geld noch nicht überwiesen habe. Es stellte sich heraus, dass das Konto, auf dem das Geld gelandet war, nicht etwa dem Verkäufer, sondern einem unbefugten Dritten gehörte. Offenbar resultierte die zweite Mail aus einem Hackerangriff – die 13.500 Euro ließen sich nicht wieder zurückholen.
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