LNG/Rügen - Gericht bestätigt: Behauptung zulässig, LNG-Terminals auf Rügen haben einen intransparenten Finanzierunghintergrund

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Binz (ots) - Im Verfahren vor der Pressekammer des Landgericht München I wurde heute die einstweilige Verfügung der Deutschen Regas gegen den Rechtsanwalt der Gemeinde Ostseebad Binz Dr. Reiner Geulen

Im Verfahren vor der Pressekammer des Landgericht München I wurde heute die einstweilige Verfügung der Deutschen Regas gegen den Rechtsanwalt der Gemeinde Ostseebad Binz Dr. Reiner Geulen verhandelt.

Im Zusammenhang mit dem heute vor Gericht verhandelten Sachverhalt wurden folgende Punkte erst gar nicht von der Deutschen Regas angegriffen und können weiterhin rechtmäßig verbreitet werden: c. Herr Ingo Wagner, Geschäftsführer der Deutschen Regas, hat in der Vergangenheit einen Investmentfonds auf den Cayman Island unterhalten, die Gesellschaft"Cirsio". Die Caymans Islands sind in der EU als"Risikoland" deklariert, daher unterliegen zum Beispiel Kapitaltransfers von den Cayman Islands nach Deutschland besonderen Aufklärungs- und Meldepflichten.

Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen:"Das Urteil bestätigt meine Auffassung, dass die Deutsche Regas nicht die für den Betrieb einer gefährlichen Störfallanlage gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit aufweist. Sollte dieses törichte LNG-Projekt auf Rügen gleichwohl genehmigt werden, stellen wir sofort die bereits vorbereiteten Anträge auf Baustopp vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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